Festgeld und Festgeldkonto

Gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland

Gerade im Zuge der Bankenkrise 2008 rückt das Thema der Einlagensicherung vermehrt in den Vordergrund. In Deutschland regelt das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, dass den Bankkunden, sofern es sich Privatpersonen oder Personengesellschaften sind, ein Schutz von 90% seiner Einlagen garantiert wird. Allerdings nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro.

Freiwillige Einlagensicherungsfonds

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherung der Spareinlagen sichern viele deutsche Banken das Geld ihrer Anleger auch über den gesetzlich vorgeschrieben Rahmen hinaus ab.

Privatbanken tun dieses beispielsweise mithilfe des sogenannten „Einlagensicherungsfonds deutscher Banken“. Hierbei ist die Einlage jedes einzelnen Bankkunden bis zu einer Höhe von 30% des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank gesichert. Praktisch bedeutet dies für die allermeisten Kunden eine vollständige Absicherung, da dieser schon einen erheblichen Millionenbetrag bei der betreffenden Bank hinterlegt haben müsste, um diese Grenze zu überschreiten. Darüber hinaus hätte die Bank die Pflicht den Kunden zu informieren, sofern ihr Eigenkapital soweit sinkt, dass die Einlagen des Bankkunden nicht mehr vollständig gesichert  wären. Gleiches gilt auch, wenn die Bank die freiwillige Teilnahme am „Einlagensicherungsfonds deutscher Banken“ aufgibt.

Bei anderen Kreditinstituten, wie beispielsweise Genossenschaftsbanken oder Sparkassen, erfolgt eine Sicherung der Einlagen indirekt über Stützungs- oder Garantiefonds innerhalb des jeweiligen Zusammenschlusses.

Sicherung der Einlagen bei ausländischen Banken

Sofern es sich um eine Bank handelt, die im EU-Ausland ansässig ist, gelten aufgrund einer EU-Richtlinie gesetzliche Regelungen, die das Anlegerkapital mindestens in gleicher Höhe wie in Deutschland sichern. Einige Länder gehen in ihren gesetzlichen Bestimmungen auch über die Anforderungen dieser EU-Richtlinie und schreiben eine umfassendere Absicherung vor. Darüber hinaus bestehen auch im europäischen Ausland weitere private Fonds zur Einlagensicherung.

In welchem Umfang die Einlagen bei Ihrer Bank gesichert sind können Sie am besten direkt bei dieser erfragen.